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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Das Gleiche gilt für Nebenabreden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hierdurch aufgehoben.


II. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro/Stck. ab Lager Korntal. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise verstehen sich stets freibleibend und es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung.


III. Lieferung

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart wurde.
Bei Verlust, Verwechslung und Beschädigung auf dem Transport besteht für uns keine Verpflichtung zur Ersatzlieferung. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Der Versand erfolgt nach eigenem Ermessen, wenn der Auftraggeber keine besondere Versandvorschrift gegeben hat. Die angegebenen Lieferzeiten sind immer unverbindlich und unter ausdrücklichem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung. Sie laufen nach Klärung sämtlicher technischer Fragen vom Tage der Auftragsbestätigung. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller beizubringenden Unterlagen voraus. Wegen Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, die unser Vorlieferant vor Auslieferung eines Auftrages an der betreffenden Ware allgemein vornimmt, kann eine Beanstandung nicht erfolgen. Unsere Abbildungen und Zeichnungen sowie die angegebenen Maße und Gewichte sind ohne Verbindlichkeit für unsere Lieferungen. Änderungen sind jederzeit möglich. Ereignisse höherer Gewalt, Kriegs- oder Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Unruhen, Verkehrsstörungen und Wagenmangel bei uns oder unseren Vorlieferanten sowie alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers, vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die genannten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferverzuges eintreten. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei einer Lieferzeit-Überschreitung der vorgenannten Art besteht nicht. Ein Rücktritt des Bestellers kann nur erfolgen, wenn der Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, nach Verlauf der 4 Wochen eine angemessene Nachfrist gestellt und erfolglos abgelaufen ist.


IV. Sicherungen

Sämtliche Abschlüsse gelten - unter Ausschluss aller Einkaufsbedingungen der Abnehmer - unter folgenden Bedingungen:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verbindlichkeiten des Abnehmers unser Eigentum. Wird die Ware vor der Bezahlung und unverarbeitet weiterveräußert, so geht der dafür erzielte Erlös bzw. die entstandene Forderung auf uns über. Wird die Ware vor der Bezahlung, jedoch nach Verarbeitung weiterveräußert, so gehen alle Ansprüche, die dem Abnehmer gegen die Drittabnehmer erwachsen in Höhe unserer Forderung an uns über. Werden dem Liefe-rer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, so ist der Lieferer ohne weiteres berechtigt die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware nach Wahl des Lieferers Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Lieferer fristlos berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Lieferer und Käufer verzichten schon jetzt auf die Rechte aus § 28 der Vergleichsordnung. Wird das Eigentum des Lieferers gepfändet, so hat der Käufer dem Lieferer unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl dem Dritten als auch dem Lieferer gegenüber schriftlich zu bestätigen. Falls Sie unseren Lieferbedin-gungen nicht ausdrücklich widersprechen, so giltIhr Stillschweigen als Einverständnis.


V. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt mit 3% Skonto oder in 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Bei Lieferung an für uns neue Abnehmer be-halten wir uns Nachnahmelieferung unter Abzug von 3% Skonto vor. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen bei Hereinnahme von Wechseln keine Gewähr für rechtzeitige Vorzeigung und Beibringung des Protestes. Bei Zielüberschreitung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender An-sprüche die bei den Großbanken üblichen Zinsen und Kosten berechnet. Zahlungsverzug hat Lieferverzug zur Folge. Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Käufers sind nicht zulässig.


VI. Gewährleistungsbestimmungen

Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind spätestens bis 12 Uhr am Tag der Lieferung vorzubringen, andernfalls gelten alle Lieferungen und Leistungen als einwandfrei. Für Schwierigkeiten, die sich aus behördlichen Vorschriften beim Weiterverkauf oder der Verwendung unserer Erzeugnisse ergeben, lehnen wir jede Haftung ab.


VII. Allgem. Bestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Korntal. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Bei etwaigen Streitigkeiten gelten ausschließlich die einschlägigen Bestimmungen Deutschen Rechts. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die Sonderbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen verbindlich.

VIII. Kontaktaufnahme

Von Zeit zu Zeit informieren wir unsere Kunden telefonisch und/oder per Fax über Neu-Erscheinungen.
Sollte dies unerwünscht sein, bitten wir um entsprechend Nachricht.